Rechtsprechung
   BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2082
BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94 (https://dejure.org/1995,2082)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1995 - 3 RK 33/94 (https://dejure.org/1995,2082)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1995 - 3 RK 33/94 (https://dejure.org/1995,2082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Feststellender Verwaltungsakt - Heilmittelabgabe - Freier Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt, Heilmittelabgabe durch freie Mitarbeiter eines zugelassenen Leistungserbringers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 21/90

    Herabsetzung des Sterbegeldes, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Bei einer solchen Fallgestaltung setzt nicht nur die Verpflichtungsklage voraus, daß der begehrte feststellende Verwaltungsakt durch Bescheid und Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, sondern diese Voraussetzung gilt im Grundsatz auch für die Feststellungsklage (vgl BSG SozR 3-2200 § 313 Nr. 1; BSGE 70, 72, 75 = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1; BSGE 69, 76, 77 mwN = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1).

    Ein Vorverfahren wird als entbehrlich angesehen, wenn die Behörde dem Kläger mitgeteilt hatte, daß kein Vorverfahren erforderlich sei, und wenn sie im Rechtsstreit keinen Zweifel daran gelassen hat, daß sie an ihrer Rechtsauffassung festhalte (BSGE 69, 76 = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1).

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Hierzu ist vom BSG bereits entschieden, daß das Verhältnis der sozialversicherungsrechtlichen Zulassung zu berufsrechtlichen Voraussetzungen in beiden Vorschriften übereinstimmend geregelt ist (Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 25/94 - für BSGE und SozR vorgesehen).

    Hierzu wird auf das Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 25/94 - (für BSGE und SozR vorgesehen) verwiesen.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Es bedarf daher keiner Prüfung, ob die streitige Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) selbst bei einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung in den Verträgen, die wie ausgeführt wie untergesetzliche Rechtsnormen zu behandeln sind, hätte festgelegt werden dürfen (vgl zur Regelung der Berufsausübung im Satzungsrecht BVerfGE 76, 171 ff).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Die Regelung soll sicherstellen, daß die (zugelassenen) Leistungserbringer über eine ausreichende Berufserfahrung verfügen (BT-Drucks 11/2237 S 204 f zu § 133 zu Abs. 2 und 3).
  • BSG, 19.12.1991 - 12 RK 24/90

    Erklärung des Beitritts eines Sozialhilfeempfängers zur freiwilligen

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Bei einer solchen Fallgestaltung setzt nicht nur die Verpflichtungsklage voraus, daß der begehrte feststellende Verwaltungsakt durch Bescheid und Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, sondern diese Voraussetzung gilt im Grundsatz auch für die Feststellungsklage (vgl BSG SozR 3-2200 § 313 Nr. 1; BSGE 70, 72, 75 = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1; BSGE 69, 76, 77 mwN = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1).
  • BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92

    Berufliche Rehabilitation - Werkstatt für Behinderte - Förderungshöchstdauer -

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Der Subsidiaritätsgrundsatz schließt trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Regelung im Sozialgerichtsgesetz (SGG) auch im sozialgerichtlichen Verfahren den Einsatz der Feststellungsklage insoweit aus, als der Kläger die Möglichkeit hat, seine Rechte im Wege der Leistungsklage zu verfolgen (vgl zuletzt BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 5).
  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 59/91

    Sozialhilfe - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Bei einer solchen Fallgestaltung setzt nicht nur die Verpflichtungsklage voraus, daß der begehrte feststellende Verwaltungsakt durch Bescheid und Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, sondern diese Voraussetzung gilt im Grundsatz auch für die Feststellungsklage (vgl BSG SozR 3-2200 § 313 Nr. 1; BSGE 70, 72, 75 = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1; BSGE 69, 76, 77 mwN = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1).
  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Es kann auch eine einzelne Beziehung oder Berechtigung aus diesem Rechtsverhältnis gerichtlich festgestellt werden (BSGE 4, 184, 185; 7, 3, 5; 43, 148, 150 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 37).
  • BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90

    Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Dies durfte die Klägerin dahin verstehen, daß nach Auffassung des Landesverbands im Rahmen der Zulassung der Hilfsmittelerbringer nicht durch Verwaltungsakt zu entscheiden war, soweit eigentlicher Streitpunkt die Abrechnungsbefugnis (zwischen Leistungserbringer und KK) ist, da das Abrechnungsverhältnis nach einer auch vom Bundesgerichtshof (BGH) vertretenen Auffassung privatrechtlich ist (BGH Kartellsenat vom 25. Juni 1991 KZR 19/90 NJW 1992, 1561) und dann nicht durch Verwaltungsakt geregelt werden darf.
  • BSG, 11.12.1956 - 1 RA 109/55
    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94
    Es kann auch eine einzelne Beziehung oder Berechtigung aus diesem Rechtsverhältnis gerichtlich festgestellt werden (BSGE 4, 184, 185; 7, 3, 5; 43, 148, 150 = SozR 2200 § 1385 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 37).
  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 888/55
  • BSG, 15.01.1986 - 3 RK 37/84

    Verordnungsblattgebühr - Rezept - Heilmittel - Kostenbeitrag

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Der für das Recht der Leistungserbringung in der GKV zuständige Fachsenat des BSG hat dazu für die ab 1989 geltende Rechtslage entschieden, dass diese Bestimmungen sowie die weiteren Regelungen des Leistungserbringerrechts des SGB V (§§ 125 ff SGB V) einer Heilmittelabgabe durch freie Mitarbeiter des zugelassenen Leistungserbringers nicht entgegenstehen (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 1 S 4 ff) .

    Auch liegt die Frage auf der Hand, warum die maßgebende Person (möglicherweise) zwar Kenntnis von diesem Urteil des BSG hatte, von dem späteren Urteil des BSG zur - umstritten gewesenen - Vereinbarkeit einer freien Mitarbeit mit dem Zulassungsrecht der Heilmittelerbringer in der GKV vom 29.11.1995 (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 1) dagegen (möglicherweise) nicht.

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Denn das Vertragsarztrecht kennt den Typus des "freien Mitarbeiters" - also einer selbstständigen Arbeitskraft, die aufgrund eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge selbstständig ausführt, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein - nicht (vgl BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 34; vgl auch Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2008, Anhang zu § 18 RdNr 60 Fn 73; Fritz, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein 2008, 721, 723; Remplik/Flasbarth in Ratzel/Luxenburger, Handbuch Medizinrecht, 4. Aufl 2021, Kap 10 RdNr 302; Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 95 SGB V RdNr 102; Möller in Katzenmeier/Ratzel , Festschrift für Franz-Josef Dahm, 2017, 307, 319; aA Dahm in Dahm/Möller/Ratzel, Rechtshandbuch Medizinische Versorgungszentren, 2005, Kap III RdNr 75 sowie Peikert, ZMGR 2004, 211, 217, die die Tätigkeit eines Vertragsarztes im MVZ als freier Mitarbeiter für möglich halten; zum Einsatz von freien Mitarbeitern im Heilmittelbereich vgl dagegen BSG Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 33/94 - BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 1; zum Honorararzt im Krankenhaus aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht vgl BSG Urteile vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, B 12 R 2/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 40 sowie B 12 R 10/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 41; vgl demgegenüber BGH Urteil vom 16.10.2014 - III ZR 85/14 - BGHZ 202, 365 = NJW 2015, 1375 = juris RdNr 14; BGH Urteil vom 10.1.2019 - III ZR 325/17 - NJW 2019, 1519 = juris RdNr 13; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.3.2015 - 1 BvR 3226/14 - juris RdNr 14 zur Tätigkeit eines niedergelassenen Vertragsarztes als Honorararzt in einem Krankenhaus) .
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur

    Dies entspricht zumindest nicht der Rechtsprechung des BSG, das die Möglichkeit selbständiger Tätigkeit eines Physiotherapeuten in einer fremden Praxis sowohl im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung angenommen hat (Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - in juris, Rn. 24 ff.) als auch im krankenversicherungsrechtlichen Kontext die Abrechenbarkeit von Leistungen freier Mitarbeiter durch den (zugelassenen) Praxisinhaber bejaht hat (BSG, Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 33/94 - in juris, Rn. 16 ff.).

    Abgesehen davon ist aber in der Rechtsprechung des BSG - wie bereits erwähnt - ohnehin geklärt, dass ein nach § 124 SGB V zugelassener Praxisinhaber auch freie Mitarbeiter beschäftigen und deren Leistungen mit dem Leistungsträger abrechnen darf (BSG, Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 33/94 - in juris, Rn. 16 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht